ABRECHNUNG BERUFSGENOSSENSCHAFT / UNFALLKASSE

Kurse der Ersten Hilfe können durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen werden. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach.

Bitte leiten Sie das Abrechnungsformular (klick) (Achtung Ausnahmen siehe unten) an Ihren Arbeitgeber weiter und bringen uns dieses, vollständig ausgefüllt, zum Kurs im Original (Papierform) mit. Wir rechnen dann mit Ihrer BG direkt ab. Vielen Dank!

Sollten Sie über die BG-Nahrungsmittel den Kurs finanziert bekommen, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei der Berufsgenossenschaft nach. Diese hat eigene Formulare, die ausgefüllt werden müssen! Das verlinkte Formular wird nicht benötigt.


Sollten Sie über die BG-Wohlfahrtspflege den Kurs finanziert bekommen, fragen Sie bitte vor Kursbeginn bei der Berufsgenossenschaft nach (www.bgw-online.de). Diese hat eigene Formulare, die ausgefüllt werden müssen! Das verlinkte Formular wird nicht benötigt.


Sind Sie oder Ihre Einrichtung bei der Unfallkasse versichert, beantragen Sie bitte Gutscheine bei Selbiger vor Kursbeginn und bringen diese im Original mit. Das angehängte Formular wird nicht benötigt.

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