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Humanitäre Hilfe in der Ukraine

Eine Geldspende hilft den Menschen in Not! Sachspenden werden noch nicht benötigt

Die Not der Menschen in der Ukraine und damit ihr Bedarf an Unterstützung ist groß. Damit Hilfe tatsächlich ankommt, bitten uns unsere Rotkreuz-Schwestergesellschaften aber sehr eindringlich darum, die stark beanspruchten Logistik- und Hilfeleistungs-Strukturen nicht zu blockieren. Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten. Sie helfen leider nicht, sie behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Zuletzt haben die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen.

Inzwischen erreichen uns erste Angebote über Sachspenden für die betroffenen Menschen. Da dies aber eine internationale Krise ist, werden alle Hilfsangebote bisher ausschließlich über den DRK Bundesverband in Berlin organisiert und koordiniert. Heute startet dazu der erste große Hilfetransport des DRK aus Berlin heraus. Deshalb macht es zum heutigen Stand noch keinen Sinn, Sachspenden zu tätigen.

Sobald entsprechende Transporte auch aus dem Rheinland heraus organisiert werden, werden wir dazu gesondert aufrufen.

Im Moment können hilfsbereite Menschen am besten mit Geldspenden helfen, die den Menschen vor Ort direkt zugute kommen oder mit denen wirklich benötigte Hilfsmittel angeschafft und verteilt werden können. 

Jede Spende hilft den Menschen in Not!

Das zentrale Spendenkonto lautet

DRK-Spendenkonto IBAN: DE63370205000005023307

BIC: BFSWDE33XXX

Stichwort: Ukraine oder Nothilfe Ukraine

Das DRK zur aktuellen Situation in der Ukraine

Das Deutsche Rote Kreuz beklagt zutiefst die Intensivierung und Ausweitung kriegerischer Auseinandersetzungen in der Ukraine.

Die Konfliktparteien sind an die Regeln des humanitären Völkerrechtes, einschließlich der Genfer Konventionen von 1949 und des I. Zusatzprotokolls von 1977, gebunden und zu dessen strikter Einhaltung verpflichtet. Es erfordert insbesondere

  • zwischen Kombattanten und Zivilpersonen sowie zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten zu unterscheiden und Angriffe nicht gegen Zivilpersonen und zivile Objekte zu richten;

  • bei Angriffen gegen militärische Ziele den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwischen zu erwartenden konkreten militärischen Vorteilen und zivilen Opfern und Schäden zu beachten,

  • Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz von Zivilpersonen und zivilen Objekten zu ergreifen,

  • den Einsatz verbotener Waffen und verbotener Methoden der Kriegführung zu unterlassen,

  • den Schutz kranker und verwundeter Soldaten, Kriegsgefangener und des

  • hilfeleistenden medizinischen Personals – auch von Hilfsorganisationen – zu gewährleisten.

    Grundlegende Infrastruktur, wie Wasser-, Gas- und Stromversorgungssysteme, die z.B. Häuser, Schulen und medizinische Einrichtungen mit lebenswichtigem Wasser, Gas und Strom versorgen, ist unbedingt zu schonen. Angriffe, die mit neuen Mitteln und Methoden der Kriegführung wie Cybertechnologie durchgeführt werden, müssen auch das humanitäre Völkerrecht einhalten.

    Das Deutsche Rote Kreuz fordert die Konfliktparteien eindringlich zur Beachtung dieser grundlegenden Regeln auf. Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung, deren Teil das Deutsche Rote Kreuz ist, wird alles ihr Mögliche unternehmen, um das Leid der vom Konflikt betroffenen Menschen im Einklang mit den Grundsätzen der Bewegung zu mindern.

Weiter Informationen finden Sie hier!

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